Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Wir verarbeiten die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle
Beratungsleistungen und/oder sonstigen Leistungen der Hebammengemeinschaft Trier PartG mbB.
Soweit in den AGB die weibliche Form der Anrede verwendet wird, dient dies der sprachlichen
Vereinfachung. Die AGB gelten gleichermaßen für männliche und weibliche oder juristische
Personen. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung. Der Umfang der
Leistung (Ort, Zeit, Dauer, Thema) ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung in der zum
Zeitpunkt der Buchung/Anmeldung veröffentlichten Fassung auf der Internetseite der
Hebammengemeinschaft. (www.hebammengemeinschafttrier.hebamio.de).
Die Hebammengemeinschaft Trier PartGmbB ist ein Zusammenschluss freiberuflicher
Hebammen, die nur im eigenen Namen, mit eigener Haftung, auf eigene Rechnung tätig wird.
Die oben genannten Leistungen werden durch die Hebammen persönlich erbracht. Soweit
während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen
Behandlung bedürfen, werden die Hebammen empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische
Behandlung zu begeben.
2. Kassenleistungen, Wahlleistungen, Zusatzleistungen
2.1 Kassenleistungen
Die Kassenleistungen der Hebammengemeinschaft erfolgen auf Grundlage des Vertrages über
die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der
Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
Kassenleistungen sind:
Vorgespräch
Schwangerschaftsvorsorge, einschließlich Entnahme von Körpermaterial zur
Durchführung notwendiger Laboruntersuchungen
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
Beratung, auch via Kommunikationsmedium
Begleitung und Durchführung des 50er OGTTs
Wochenbettbetreuung nach der Geburt
Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings
Begleitung kleiner Geburten in Beratung und Wochenbett
2.2. Wahlleistungen
Falls die Inanspruchnahme der Hebammengemeinschaft nach Art, Häufigkeit, Umfang und
zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit
Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die
Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern
diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden. Die
Hebammen verpflichten sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger
Leistungen. Die Hebammengemeinschaft erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung. Der
zu zahlender Betrag berechnet sich nach der jeweiligen gültigen Hebammengebührenordnung.
2. Zusatzleistungen
Dies sind Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind. Die Kosten werden in Rechnung gestellt und sind privat zu zahlen.Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Hiermit informiert die Hebammengemeinschaft die Leistungsempfängerin über die etwaigen Kosten:
Psychosoziale Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch (auch bei Gametenspende) LisaWollenschlaeger
80 Euro pro Zeitstunde
Effektive Manuelle Hilfen (EMH) Anna Pletsch
- In der Schwangerschaft: 35 Euro bei Beschwerden (ca. 60 min incl.Nachruhzeit)
- In der Schwangerschaft präventiv: 75 Euro (ca. 60 min incl. Nachruhzeit)
- In allen anderen Lebensphasen: 75 Euro (ca. 60 min incl. Nachruhzeit)
Für jede weitere angefangene 15 min je 20 Euro
Kinesio - Taping Nina Schümmelfeder/ Anna Pletsch
Gegenanzeigen: Keine Tapeanlage bei akuten fieberhaften Infekten, auf Wunden
bzw. unklaren Hautveränderungen, sowie auf Krampfadern. In seltenen Fällen
können bei einer Tapeanlage Rötungen, Jucken und Spannungsblasen auftreten.
Hiermit haben Sie eventuelle Reaktionen zur Kenntnis genommen.
Tape Anwendung: 20 Euro
Akupunktur Nina Schümmelfeder
Gegenanzeigen: Keine Akupunktur bei erhöhter Blutungsneigung, Einnahme
blutverdünnender Medikamente (die Einnahme von low-dose Heparinen stellt keine
Kontraindikation dar, Epilepsie, vorzeitige Wehentätigkeit, Nadelangst, Plazenta
Praevia, akuter Infektion der zu nadelnden Hautbereiche.
- Akupunktur bei Schwangerschaftsbeschwerden 25 Euro pro Sitzung
Ohrakupunktur Nina Schümmelfeder/Anna Pletsch
- Ohrakupunktur bei Schwangerschaftsbeschwerden 25 Euro pro Sitzung
Moxibustion Nina Schuemmelfeder
Gegenanzeigen: Keine Moxibustion bei Allergien gegen Beifußkraut, Fieber, akuten
Infektionskrankheiten, chronische Lungenkrankheiten.
Pro Moxibustionstherapie wird eine Pauschale von 10 Euro berechnet.
2.4. Anmeldung/Vertragsabschluss
Die Buchung einer Kassenleistung und Zusatzleistung kann mündlich, per E-Mail, telefonisch
oder online über www.HebammengemeinschaftTrier.hebamio.de erfolgen.
Bei der Anmeldung über www.HebammengemeinschaftTrier.hebamio.de gibt die Interessentin
mit der Auswahl „Anmelden“ ihr Angebot zum Abschluss des Vertrags ab und erklärt, dass sie
die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener
Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Es erfolgt eine
automatisierte Eingangsbestätigung an die Interessentin. Nach Prüfung der Anmeldung kommt
mit Zusendung der Terminbestätigung per E-Mail durch die Hebammengemeinschaft der Vertrag
zustande und die Leistungsempfängerin hat den Termin verbindlich gebucht.
Bei mündlicher Buchung, telefonischer Buchung, Buchung per E-Mail einer Kassenleistung oder
Zusatzleistung vereinbart die Leistungsempfängerin mit der Hebammengemeinschaft einen
Termin und mit Zusendung der Terminbestätigung per E-Mail durch die Hebammengemeinschaft
kommt der Vertrag zustande und die Leistungsempfängerin hat den Termin verbindlich gebucht.
Die Leistungsempfängerin stellt der Hebammengemeinschaft alle zur Abrechnung relevante
Daten über die Internetseite der Hebamme www.HebammengemeinschaftTrier.hebamio.de zur
Verfügung. Die Leistungsempfängerin bestätigt mit der Buchung, dass sie die AGB, die
Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten
gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Die Kommunikation
zwischen der Hebammengemeinschaft und der Leistungsempfängerin erfolgt neben Telefonaten
und Nachrichten schwerpunktmäßig per E-Mail. Bitte Spam-Filter freischalten und das Spam-
Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebammengemeinschaft hin kontrollieren.
Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, der Hebammengemeinschaft eine etwaige
Änderung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten mitzuteilen.
Mit Buchung einer Leistung der Hebammengemeinschaft ergibt sich kein automatischer
Anspruch für weitere Leistungen. Für eine regelmäßig hebammenbetreute Schwangerschaft
und das anschließende Wochenbett ist zusätzlich ein Allgemeiner Behandlungsvertrag zwischen
der Hebamme und der Leistungsempfängerin zu schließen.
2.5. Abrechnung
2.5.1. Abrechnung von Kassenleistungen
Bei gesetzlich versicherten Leistungsempfängerinnen rechnet die Hebammengemeinschaft die
Kassenleistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse nach der jeweils
geltenden Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V ab. In folgenden Fällen werden die
Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher der
Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt: falls keine gültige Mitgliedschaft in einer
gesetzlichen Krankenkasse besteht; falls Leistungen von mehreren Hebammen in Anspruch
genommen werden und dadurch erstattungsfähige Kontingente überschritten werden; falls die
Leistungsempfängerin der Hebamme die Bestätigung der Leistung verweigert, die Angaben zur
Krankenkasse fehlerhaft oder zum Zeitpunkt der Leistungserbringung kein gültiges
Versicherungsverhältnis besteht und dadurch keine Kassenabrechnung möglich ist.
Privatversicherte Frauen und Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgeltes für die
Kassenleistungen der Hebamme verpflichtet, auch wenn einzelne Leistungen ganz oder nur
teilweise von ihrer Versicherung oder Beihilfe übernommen werden. Bei privat versicherten
Frauen und Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der
privaten aktuell gültigen HebGV des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Die Leistungsempfängerin
ist selbst dafür verantwortlich, die erstattungsfähigen Leistungen mit ihrer Krankenversicherung
zu klären. Die gestellte Rechnung ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zur
Zahlung fällig, unabhängig ob, und wann durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286
Abs. 3 BGB) erstattet wird. Hinweis: Die Hebammengemeinschaft hat keine Kenntnis über den
Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den
Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen
Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch
genommen werden, schuldet (z.B Heilfürsorgeberechtige), legen eine
Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die alle Leistungen umfasst, die im Einzelfall
notwendig sind. Liegt eine solche Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in
Anspruch genommen Leistungen nicht ab, ist die Leistungsempfängerin als Selbstzahlerinnen
zur Entrichtung des Entgeltes für die Leistung verpflichtet.
2.5.2. Abrechnung von Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen (es sei denn, diese hat
vorab die Übernahme ausdrücklich erklärt) und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Die
Leistung wird nach der Erbringung durch die Hebammengemeinschaft in Rechnung gestellt
oder unmittelbar nach der Erbringung der Leistung in bar beglichen.
Die gestellte Rechnung ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von
5,00 Euro berechnet.
2.6. Absage von Kassenleistungen/Zusatzleistungen
Sofern die Hebammen der Hebammengemeinschaft aus zwingenden, insbesondere aus berufs-
oder krankheitsbedingten Gründen, eine Kassen- oder Zusatzleistung absagen müssen, werden diese die Leistungsempfängerin schnellstmöglich informieren. Der Leistungsempfängerin entstehen daraus keine Ansprüche, sofern von der Hebammengemeinschaft ein Ersatztermin angeboten wird.
Bei Verhinderung und in Zeiten von Krankheit, Urlaub oder Fortbildung ist die
Hebammengemeinschaft berechtigt, eine hinzugezogene Kollegin zu beauftragen. Eine
Vertretung ist aber nicht gewährleistet. Im Vertretungsfall erfolgt die Abrechnung von der
hinzugezogenen Kollegin für die von ihr erbrachten Leistungen auf eigene Rechnung und
Haftung. Um einen reibungslosen Betreuungswechsel zu gewährleisten, entbindet die
Leistungsempfängerin die Hebammengemeinschaft mit diesen AGBs von der Schweigepflicht
gegenüber über der hinzugezogenen Kollegin und berechtigt damit die
Hebammengemeinschaft, ihre betreuungsrelevanten Daten und Inhalte der Betreuung an die
hinzugezogene Kollegin weiterzugeben. Urlaub und Abwesenheit wegen Fortbildung werden
von der Hebammengemeinschaft im Vorfeld angekündigt.
Die Buchung für eine Kassen- oder Zusatzleistung erfolgt verbindlich. Sollte die
Leistungsempfängerin an einem gebuchten Termin, gleich aus welchem Grund, nicht teilnehmen
können, so fallen bei einer Stornierung bis mindestens 24 Stunden vor der Leistung keine
Kosten für die Leistungsempfängerin an. Für unentschuldigte, nicht wahrgenommene oder nicht
rechtzeitig abgesagte Termine gilt die private Gebührenverordnung als vereinbart und es fällt
eine Ausfallpauschale in Höhe der ausgefallenen Vergütung plus 5,00 Euro
Aufwandsentschädigung an. Verspätet sich die Leistungsempfängerin zur vereinbarten
Behandlung oder Beratung, wird die Zeit ab der vereinbarten Leistungszeit berechnet. Die
Hebammengemeinschaft stellt der Leistungsempfängerin die entstandenen Kosten ab dem
vereinbarten Zeitpunkt in Rechnung.
3. Kurse
3.1 Kursanmeldung/Vertragsabschluss
Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die Hebammengemeinschaft auf der Internetseite
oder sonstigen Werbeträgern ist unverbindlich. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das
Internet-Buchungssystem der Hebammengemeinschaft. Die Interessentin versichert zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses mindestens 18 Jahre alt zu sein. Bezüglich des Umfangs der
angebotenen Leistungen wird auf die jeweilige Leistungsbeschreibung auf der Webseite Bezug
genommen. Bei der Anmeldung über die Internetseite der Hebammengemeinschaft gibt die
Interessentin mit der Auswahl „Anmelden“ ihr Angebot zum Abschluss des Vertrags ab und
erklärt, dass sie die Teilnahmebedingungen, die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die
Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur
Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Es erfolgt eine automatisierte Rückmeldung an die
Interessentin. Nach Prüfung der Anmeldung kommt mit Zusendung der Anmeldebestätigung per
E-Mail durch die Hebammengemeinschaft der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die
Teilnahme verbindlich angemeldet. Nach Absprache kann in begründeten Ausnahmefällen eine
Anmeldung auch auf anderem Wege als über die Internetseite erfolgen. In diesem Ausnahmefall
teilt die Interessentin der Hebammengemeinschaft mündlich oder per E-Mail ihr Interesse am
namentlich bestimmten Kurs mit. Der Hebammengemeinschaft liegen bereits alle zur
Anmeldung notwendigen Daten der Anmeldenden vor. Des Weiteren hat die Anmeldende
ausdrücklich zu erklären, dass sie die Teilnahmebedingungen für den jeweiligen Kurs, die AGB,
die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten
gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Mit Zusendung der
Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme
verbindlich angemeldet.
Die Kommunikation zwischen den Hebammen der Hebammengemeinschaft und der Teilnehmerin erfolgt vorwiegend per E-Mail. Bitte Spam-Filter freischalten und das Spam-Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebamme hin kontrollieren.
Die Teilnehmerin verpflichtet sich, der kursleitenden Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten mitzuteilen.
Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen möglich. Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung des Kurses angegeben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, wird dies auf der Homepage der Hebammengemeinschaft vermerkt.
3.2. Kursangebot, Kursort, Ausfall von Kurseinheiten, Vertretung, sowie Ersatztemine
Die Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Wird die erforderliche
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die kursleitende Hebamme vor, den Kurs bis
sieben Tage vor dem eigentlichen Kursbeginn abzusagen. Die kursleitende Hebamme behält
sich das Verlegen des Kursortes in einem zumutbaren Umkreis des ursprünglichen Kursortes
vor. Die kursleitende Hebamme behält sich vor einzelne Kursstunden oder ganze Kurse auf
Onlinekurse umzustellen. Die Hebammengemeinschaft behält sich vor, einzelne Kurseinheiten
oder ganze Kurse abzusagen. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerinnen werden durch
die Kursabsage nicht begründet.
Kann die Hebammengemeinschaft Kurseinheiten oder ganze Kurse nicht zu der angegebenen Zeit anbieten, wird ggf. ein Ersatztermin angeboten.
3.3. Höhe und Zahlung der Kursinvestition
Die in Anspruch genommen (=teilgenommenen) Kursstunden rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse gemäß der aktuellen Kassen-Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V ab . Die Teilnehmerin quittiert jede Stunde mit ihrer Unterschrift.
Aufgrund der Gesetzeslage können versäumte Kursstunden nicht mit der Krankenkasse
abgerechnet werden (siehe 3.5 Kosten der Stornierung der Kursanmeldung, sowie Kosten für versäumte Kurseinheiten).
Privat versicherte Teilnehmerinnen und Selbstzahlerinnen erhalten eine private Rechnung über die Kursgebühren, gemäß der aktuellen privaten Hebammen-Gebührenordnungen Rheinland- Pfalz.
Hinweis: Die Hebammengemeinschaft hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen
Versicherungstarife. Eine private Rechnung ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung
zur Zahlung fällig, unabhängig ob und wann durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§
286 Abs. 3 BGB) erstattet wird. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede
Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
3.4. Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung
Auf eine Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung besteht kein Anspruch. Nur sofern zu
Kursbeginn noch freie Kursplätze vorhanden sind, ist ggf. eine Teilnahme auch ohne Anmeldung
möglich, wobei die Entscheidung darüber bei der kursleitenden Hebamme liegt.
3.5. Kosten Stornierung der Kursanmeldung / Kosten versäumte Kurseinheiten
Die Kursteilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Die Kursteilnehmerin trägt die volle Verantwortung für sich und ihr
Kind. Es besteht keine Haftung für verursachte Schäden der Gesundheit. Über Einschränkungen oder gesundheitliche
Beschwerden informiert die Kursteilnehmerin die Hebamme vor Kursbeginn.
Der Kurs kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Buchung kostenfrei storniert werden. Ist die Anmeldung mehr als 14 Tage her, so wird bei einer Kündigung der volle Kursbetrag fällig. Das Selbe gilt bei Nicht-Erscheinen zum Kurs. Hier gilt die Privatgebührenverordnung als vereinbart.
Partnerabende: Mittlerweile übernehmen manche Krankenkassen die Partnergebühr. Die Kursteilnehmerin/der Partner informiert sich selbstständig, ob dies der Fall ist. Unabhängig davon ist die Partnergebühr an die Hebamme zu entrichten. Dazu stellt die Hebamme eine Rechnung nach Ablauf der Stornofrist. Eine kostenfreie Stornierung der Partnergebühr ist bis zu 14 Tage nach Buchung möglich. Bei späterer Abmeldung oder Nicht-Teilnahme des Partners ist die volle Partnergebühr fällig.
4. Widerrufsbelehrung
4.1. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nachfolgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebammengemeinschaft weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebammengemeinschaft mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
4.2. Folgen des Widerrufs:
Die Hebamme hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich,spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Hebamme eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebamme einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht. Ende der Widerrufsbelehrung.
4.3. Musterwiderrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden
Sie es per Email über die Homepage der Hebammengemeinschaft zurück.
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung
der folgenden Dienstleistung (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes
streichen
5. Abrechnung
Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt elektronisch über die externe zertifizierte
Abrechnungsstelle für Hebammen Hebamio® – Somedio Software GmbH und ggf Weiterleitungspartner ( Hebicon GmBh) . Die
Leistungsempfängerin ist mit der Übermittlung ihrer abrechnungsrelevanten Daten (Name,
Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten) an die zertifizierte
Abrechnungsstelle für Hebammen und der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen
Gerät der Hebammengemeinschaft sowie mit einer Zwischenspeicherung auf einem externen
Server, einverstanden. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebammengemeinschaft von
ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Abrechnung und den Forderungseinzug
von Hebammenleistungen erforderlich ist. Die Leistungsempfängerin ist damit einverstanden,
dass zur Abrechnung mit ihrer Krankenkasse Hebamio® – Somedio Software GmbH beauftragt
wird, sowie dass die zur Abrechnung notwendigen Angaben der Hebammengemeinschaft
weitergeleitet werden (nach § 301a SGB V).
6. Dokumentation
Die Dokumentation erfolgt elektronisch über die Hebamio® – Somedio Software GmbH. Die
Leistungsempfängerin ist mit der Übermittlung ihrer zu Dokumentationszwecken notwendigen
Daten und Befunde (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten,
medizinische Befunde) an Hebamio® – Somedio Software GmbH, der Speicherung auf einem
stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Speicherung auf einem
externen Server der Hebamio® – Somedio Software GmbH einverstanden. Die
Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit
dies für die Dokumentation erforderlich ist.
6.1. Medizinische Unterlagen
Die Hebammengemeinschaft erhebt, speichert, ändert bzw. löscht und übermittelt im Rahmen
der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an
Dritte (z.B. Kostenträger) Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung
notwendigen medizinischen Daten. Weitere Daten werden zum Zwecke der
Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass
die Privatsphäre der Leistungsempfängerin vor der Öffentlichkeit geschützt wird. Die Hebamme
unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes.
Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung stellt die
Hebammengemeinschaft der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die
für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss
dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu
diesen Zwecken einverstanden.
7. Bild,- Film- und Tonaufnahmen und Nutzungsrechte
Jegliche Anfertigung von Bild,- Film- und Tonaufnahmen insbesondere während laufender Kurse
und Onlineberatungen, unterliegen dem ausdrücklichen Einverständnis der kursleitenden
Hebamme.
8. Haftung
Die An- und Abreise der Leistungsempfängerin zum vereinbarten Ort der Leistung erfolgt auf
eigene Kosten und auf eigenes Risiko. Die Teilnahme an der Beratung/Behandlung/Kurs erfolgt
auf eigene Verantwortung. Das Hebammenteam wird der Leistungsempfängerin fachkundige
Hilfe leisten und sie beraten. Bei Anwendung des Erlernten (z.B. Abhalten eines Neugeborenen)
handelt die Leistungsempfängerin eigenverantwortlich. Die Hebammengemeinschaft übernimmt
keine Haftung für die Ausführung und den Erfolg des Erlernten, insbesondere nicht für Folgen
einer möglicherweise nicht sachgemäßen Anwendung.
Die Hebammengemeinschaft haftet nur für Schäden wegen Verstoßes gegen eine wesentliche
Vertragspflicht und für Schäden der Leistungsempfängerin aus einer Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.
Die Hebammengemeinschaft haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett,
sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der
Hebammengemeinschaft besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen
Deckungssumme. Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein
selbständiges Vertragsverhältnis, die Hebammen haften nicht für die ärztlichen und ärztlich
veranlassten Leistungen.
9. Pflichten der Leistungsempfängerin
Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet, in einem für den Kurs/Termin geeigneten
gesundheitlichen Zustand zu erscheinen. Der zuständigen Hebamme sind vor
Kurs-/Terminbeginn jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sowie alle
schwangerschaftsspezifischen Umstände mitzuteilen, die sich auf den bevorstehenden
Kurs/Termin auswirken können.
10. Erreichbarkeit der Hebammengemeinschaft
Die telefonische Erreichbarkeit (Sprechzeiten) unserer Hebammengemeinschaft ist i.d.R.:
Montag bis Freitag von 9h bis 14h. Kurzfristige Abweichungen sind möglich.
www.hebammengemeinschafttrier.hebamio.de
Es besteht keine 24 h Rufbereitschaft.
In dringenden Fällen oder Nicht-Erreichbarkeit unserer Hebammen nehmen Sie Kontakt zu Ihrer
Gynäkologin bzw. Kinderarzt oder dem nächstgelegenen Krankenhaus auf. In Notfällen rufen
Sie den Notruf 112.
11. Reklamation über Dienstleistungen der Hebamme
Reklamationen bezüglich einer von einer Leistungsempfängerin empfundenen nicht
zufriedenstellenden Leistung der Hebammengemeinschaft sind ihr schriftlich binnen zwei
Wochen nach Kursende/Terminende vorzutragen.
12. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung wurde zur Kenntnis genommen und ihr wird zugestimmt.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine
Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem
von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Selbiges gilt im Falle einer Lücke.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.